Mit der neuen, am 25.05.2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union neu geregelt. – Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen durch unwissentliche Verstöße im Rahmen eines Foto- oder Videoevents vermeiden!
Die „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ (engl. General Data Protection Regulation, GDPR) ersetzt die „Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ aus dem Jahr 1995. Allerdings ist die neue „Datenschutz-Grundverordnung“ einschneidender, denn die DSGVO muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen ist nun erstmals für die gesamte EU vereinheitlicht worden und als Verordnung absolut verbindlich.
Datenschutzlösung nach DSGVO für Veranstaltungen mit Bild- und Videoerstellung und Benutzereingabe
Als Werbeagentur mit dem Schwerpunkt Entwicklung sowie Hersteller von Fotoboxen und Event-Software sind die neuen gesetzlichen Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für uns und unsere Kunden von ganz besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir auf Grundlage der neuen DSGVO-Richtlinien ein umfassendes Datenschutzkonzept für unsere Eventmodule und unsere Software entwickelt, dieses als branchenspezifische Datenschutzlösung die erforderliche Rechtssicherheit im Umgang mit Kundendaten (Dateneigentum, Datenqualität) gewährleistet.
Wie erfolgt der Datenschutz bzw. wie werden die Bild-, Video bzw. Kundeneingaben geschützt?
Wir unterscheiden zwischen drei Arten von Veranstaltungen:
Vorgang Event 1
Vorgang Event 2
Vorgang Event 3
Was beinhaltet das Datenschutzkonzept?
Das Datenschutzkonzept ist ein umfassendes Dokument, dass Auskunft über das Verfahren der Datenverarbeitung bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gibt, die essentiell sind.
Datenschutzlösung für Veranstaltungen mit Benutzereingabe / Dateneingabe (Fragebogen, Gewinnspiele, E-Mail)
Das Datenschutzkonzept dokumentiert die Art und den Umfang der erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten. Aus der Festlegung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Datenfeldkatalog ergibt sich die Rechtsgrundlage sowie die Zweckbindung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten. Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die Auftragsdatenverarbeitung und die Funktionsübertragung nun identisch, wenn ein Datenverarbeitungssystem, wie z.B. ein Foto- oder Video verwendet wird. Dies betrifft sowohl die automatisierte wie auch die manuelle Verarbeitung , was fallspezifisch in unserem Datenschutzkonzept berücksichtigt wird.